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Dienstleistung                           37

contemp.merch.: Textildruck, Stickerei und Siebdruck                               Redaktionelle Anzeige

„Wir bieten euch individuelle Lösungen    Wir bieten die Komplettlösung, küm-      zu agieren und Aufträge zeitnah und in
für Textildruck und –stick in höchster    mern uns vom Entwurf über den op-        hochwertiger Qualität zu realisieren“,
Qualität. Wir liefern euch unkompli-      timalen Aufdruck bis zur pünktlichen     versichert Jonas. Die Kommunikati-
zierte Lösungen für komplexe Vorha-       Auslieferung um alles“, erklärt Ameen,   on läuft über E-Mail und bei Bedarf
ben, damit ihr euch auf das Wesentli-     der sieben Jahre in Nippes einen Co-     werden auch Muster verschickt. „Der
che konzentrieren könnt!“ Mit diesen      pyshop betrieb. „Aufträge mit großen     Wettbewerb zwischen etablierten Fir-
                                          Stückzahlen sind für uns kein Problem,   men, Start-ups und kreativen Köpfen
Worten begrüßen Ameen Hogar und           und mit der gleichen Sorgfalt entwi-     ist groß. Umso wichtiger ist es, sich
Jonas Streiss ihre Kunden auf ihrer       ckeln wir kleine Serien für Privatkun-   durch Qualität, Schnelligkeit und faire
Homepage. Vor drei Jahren haben die       den“, versichert Jonas, der mit seiner   Preise zu unterscheiden. Da sind wir
beiden Partner comtemp.merch. ge-         Berufserfahrung aus dem Modever-         gut aufgestellt“, sind sich Ameen und
gründet, ein Unternehmen, dass Tex-       trieb die passenden Textilien für jeden  Jonas einig. „Probiert uns aus.“
tilien aller Art nach individuellen Ent-  Auftrag findet, von konventionell bis
würfen bedruckt oder bestickt. „Unser     fairtrade. „Gerade bei privaten Kun-     Contemp.merch.
Schwerpunkt liegt auf Bekleidung wie      den haben wir in den letzten Jahren      Amsterdamer Straße 230
T-Shirts, Sweatshirts, Kapuzenpullis      immer wieder festgestellt, wie wichtig   50735 Köln
oder Basecaps, die wir für Influencer,    ein Rundum-Service ist“, sagt Ameen.     Telefon 0221 / 30 50 10 62
Youtuber oder Firmenkunden veredeln.      „Denn nur wenige haben die Möglich-      www.contempmerch.de
                                          keit, ihre eigenen Ideen grafisch um-
                                          zusetzen und das perfekte Motiv dann
                                          optimal aufs Textil zu bringen.“

                                          Firmenkunden oder Messeveranstal-
                                          ter wünschen dagegen häufig große
                                          Stückzahlen und eine kurzfristige Lie-
                                          ferung. „Mit unseren modernen Druck-
                                          maschinen sind wir in der Lage, schnell

JUBILÄUMSEVENTS ALS BETRIEBSKOSTEN ABSETZEN                • Bei einer Firmenveranstaltung abgehaltene Feierlich kei-
                                                             ten im Sinne des Networking-Gedankens können mit Be-
Mit Urteil vom 09.11.2017 ist es einfacher geworden, die     zug auf das o.a. Urteil als Betriebsausgabe verbucht wer-
Bewirtung von Unternehmensgästen auf Firmenevents als        den.
Betriebskosten abzusetzen.
                                                           • Stellen Sie auch den fachliche Austausch und die
Vorher waren die Sachbearbeiter des Finanzamts meist        Kontaktpflege der Mitarbeiter und Kunden in den Fokus
sehr streng. Bei Firmenevents wurden die enthaltenen        der Veranstaltung
Bewirtungskosten ausgegliedert, der Restbetrag ermittelt
und schließlich auf die Kosten pro Teilnehmer runterge-    Fuhs | Hastrich | Bartsch
rechnet. Lagen die verbleibenden Kosten über 35 Euro
pro Teilnehmer, wurden sowohl der Betriebsausgaben-, als
auch der Vorsteuerabzug gestrichen.

Mit dem Urteil des Finanzgerichtes Münster liegt nun eine
andere Auffassung vor. Im vorliegenden Fall hatte ein
Unternehmerverein über das gesamte Wochenende um die
450 Gäste eingeladen. Neben dem Vereinsmeeting gab es
auch diverse Networking-Veranstaltungen. Ziel dieser Ver-
anstaltungen waren sowohl die Kontaktpflege, als auch der
fachliche Austausch. In diesen sah das Finanzgericht eine
Gegenleistung zur Eventeinladung des Vereins.

Unter Anwendung des §4 Abs. 5 S1 Nr. 1 EStG liegt dem-
nach kein Geschenk zugrunde, da dies nur der Fall ist,
wenn keine Gegenleistung erfolgt. Lediglich die Bewir-
tungskosten wurden um 30% gekürzt, der Rest konnte als
Betriebsausgabe verbucht werden.
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