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Gastronomie  31

Draußen gibt’s nicht nur Kännchen

Vorschriften für die Außengastronomie ärgern Wirte

Alle wollen draußen sitzen, wenn die Sonne scheint. Ein Trend, der in den letzten               oder Lampen. Auch müssen Sicherheits-
Jahren immer stärker geworden ist und der den Wirten oft genug Ärger und Ko-                    abstände zu Radfahrwegen (ein halber
sten verursacht. Wenn sie denn durchblicken durch den Vorschriftendschungel.                    Meter) eingehalten werden. Die „Min-
                                                                                                destrestgehwegbreite“ für die Fußgän-
„Am Anfang haben wir einen Strandkorb                         oder grauer, Farbe, naturfar-     ger muss anderthalb Meter betragen. Die
vor die Tür gestellt, aber da kam sofort                      ben oder metallisch gehalten      Nichtbeachtung der Vorschriften wird je
das Ordnungsamt und hat das verboten“,                        sein. Die Tischplatten dürfen     nach Art und Umfang mit Geldbußen bis
berichtet ein Wirt, der nicht genannt wer-                    nicht größer als 1,20 mal 0,80    zu fünftausend Euro geahndet.
den möchte. Er hat den Mut gehabt, an ei-                     Meter sein. Bänke ohne Arm-
ner nicht so schönen Ecke von Nippes ein                      oder Rückenlehne (Biertisch-      Erwin Ott, Geschäftsführer der Früh-
Cafe zu eröffnen, aber mit den Ämtern                         garnituren) sind nicht zulässig.  Kölsch-Gaststätten, die auch den „Golde
will es sich keiner verscherzen. Je mehr                      Ebenso Stühle, die vollständig    Kappes“ in Nippes betreiben, bringt die
Wirte man fragt, desto undurchsichtiger                       aus Kunststoffmaterial her-       Problematik auf den Punkt: .„Wichtig ist
wird das Thema Außengastronomie. Und                          gestellt worden sind. Sonnen-     es, die Stadt Köln für Touristen attraktiv zu
immer mehr wollen gar nichts sagen, um                        schirme dürfen in geöffnetem      halten. In meinen Augen macht die Viel-
keinen Ärger zu bekommen.                                     Zustand die Größe von vier mal    falt das Gesamtbild interessant und nicht
                                                              vier Metern beziehungsweise       die Eintönigkeit.“ Und er führt weiter aus:
                                                              die Größe der genehmigten         „Vieles ist zu verstehen, aber nicht alles.
                                                              Außengastronomiefläche            Wir haben tagtäglich damit zu tun, dass
                                                 nicht überschreiten. Für Werbeaufdrucke        hier ein Stuhl verschoben wird oder dort
                                                 auf den Sonnenschirmen gelten ebenfalls        ein Tisch zu weit in den Straßenraum ragt.
                                                 besondere Vorgaben. Feste Einrichtungen        Das gibt sofort Strafen. Und wenn es um
                                                 sind verboten. Ebenso das Aufstellen von       größere Dinge geht, muss man gleich ei-
                                                 Werbeschildern, Blumenkübeln, Strand-          nen dicken Rechtsstreit fürchten. Es wer-
                                                 körben, Eistheken, Versorgungstheken,          den keine individuellen Entscheidungen
                                                 Bodenbelägen, Verankerungen im Boden           getroffen und das finde ich schade.“ mx

Alles in einheitlicher Optik

Bei der Stadt Köln gerät man in eine Kette
von Erklärungen. Das Stadtplanungsamt
erarbeitet Vorschriften, die von der Abtei-
lung für Gaststättenangelegeheiten um-

                               gesetzt werden
                               und kontrolliert
                               wird alles vom
                               Ordnungsamt.
                               Fragen an die
                               Presse werden
                               grundsätzlich
                               nur schriftlich
beantwortet. Und aus dem Beamten-
deutsch übersetzt, heißt das so: Für eine
Außengastronomie auf öffentlichem
Straßenland muss zunächst eine Geneh-
migung beim Amt für öffentliche Ord-
nung beantragt werden, schreibt Dieter
Lüdemann von der Gewerbeabteilung des
Amtes: Für die aufgestellten Möbel gibt es
zahlreiche Vorschriften: Tische und Stühle
müssen in einheitlicher, möglichst weißer
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