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30 Gesundheit
Ruhe und Gelassenheit als Erfolgsrezept
Anne Weber praktiziert seit mehr als 40 Jahren als Heilpraktikerin in Nippes
Sie wollte ursprünglich Dolmetscherin werden, begann in den 1960er Jahren ein
Studium in Paris und machte dort ihr Französisch-Diplom. Doch kurz darauf lernte
Anne Weber in Köln die Heilpraktikerin Karin Weber kennen, die sich mit ihrer
Neuraltherapie bundesweit einen Namen gemacht hatte. Die Expertin beein-
druckte die damals junge Frau derart, dass sie mit 25 Jahren beschloss, ebenfalls
den Heilberuf zu ergreifen. 1968 zog Weber in die Villa ihrer Förderin und Kollegin
in der Nordstraße ein. Seit dieser Zeit ist sie in dem herrschaftlichen Haus als Heil-
praktikerin tätig – über den Tod von Karin Weber hinaus. Fotos: Biber Happe
Der Kontakt zu Karin Weber kam für Anne Beschwerden nicht helfen.“ Die seriös die Hände von akademisch ausgebildeten
Weber „aus einer gesundheitlichen Situati- auftretende und ernsthaft wirkende Frau Ärzten“ gehören. „Mich hat das nie tan-
on heraus“ zustande, wie sie es formuliert. bewunderte die Erfolge ihrer beruflichen giert, ich habe stets seriös gearbeitet und
„Ärzte konnten mir bei meinen damaligen Partnerin und versuchte, in deren Fußstap- einen guten Ruf“, erklärt die Nippeserin
fen zu treten. Nach vielen Jahren der Zu- selbstbewusst, die ihr Alter nicht verraten
sammenarbeit wurde sie von Karin Weber will. Ergänzend weist sie darauf hin, dass
adoptiert. sich „Prüfungs- und Ausbildungskriterien
für angehende Heilpraktiker in den letzten
Der Heilpraktiker-Beruf sei in den 1970er Jahren erheblich verbessert haben“.
und 1980er Jahren sehr „angefeindet“
gewesen, stellt Weber fest. Dazu hätten Weber behandelt hauptsächlich Rücken-
„unlautere Ausbildungs-Methoden“ sowie und Nervenleiden („Trigeminus-Neural-
Veröffentlichungen des bekannten Heil- gien“), unter anderem mit Hilfe von spezi-
praktikers Manfred Köhnlechner beigetra- ellen Injektionen, außerdem Allergien, die
gen. Er habe dafür plädiert, dass alternative durch den Einsatz von Homöopathie be-
Heilmethoden sowie die Natur-Medizin „in
STEUERTIPP KURZ INFORMIERT
UNSERE SERVICE-TIPPS FÜR SIE:
KRANKHEITSKOSTEN STEUERLICH GELTEND MACHEN
• Lassen Sie sich der Behandlung ein Attest erstellen
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber die steuerliche Anrechnung • Sammeln Sie immer die Belege über Zuzahlungen in der
von Krankheitskosten auf das Einkommen vor. Das heißt der Staat
versucht die besondere Belastungssituation, die durch Krankheit Apotheke und Fahrtkosten zum Arzt.
entsteht, bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Um von diesem • Manche Apotheken bieten Kundenkarten an. Mithilfe dieser können alle Rechnungen
Vorteil Gebrauch zu machen, muss es allerdings zu einer erhebli-
chen finanziellen Belastung gekommen sein. Wie hoch diese indivi- und Zuzahlungen dokumentiert werden.
duelle Belastungsgrenze ist, hängt von der Höhe der Einkünfte, dem • Geben Sie die Krankheitskosten auch dann an, wenn Sie nach Ihrer Schätzung die
Familienstand und der Zahl der Kinder ab.
Grenzen der Anerkennung knapp verfehlen, evtl. erreichen Sie die Grenzen nach
ZUMUTBARE BELASTUNG Abzug von Werbungskosten etc.
Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 € bis 51.130 € über 51.130 € VORSICHT PRIVATPATIENTEN:
ohne Kinder • Haben sie Krankheitskosten gehabt, die Sie bei Ihrer Krankenkasse nicht geltend ge-
nach Grundtarif macht haben, um eine Beitragsrückerstattung zu bekommen? Dann dürfen diese leider
nach Splittungtarif auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
mit Kindern 5% 6% 7%
1 bis 2 Kinder 4% 5% 6%
3 und mehr Kinder
2% 3% 4%
1% 1% 2%
TYPISCHE KRANKHEITSKOSTEN FUHS & HASTRICH
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
Die Kosten für anerkannte Krankheiten und die Therapie nach Unfäl-
len können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Niehler Straße · 50735 Köln
Das sind typischerweise Kosten für Brillen oder das Lasern der Au-
gen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Physiotherapie oder Ak- Tel. - · Fax - Mario Fuhs und Lothar Hastrich
kupunktur und Kuren. Auch Arztkosten und Krankenhausaufenthalte Ihre Steuerexperten vor Ort
sind grundsätzlich anrechnungsfähig. Mail: mail@fuhs-partner.de · www.fuhs-partner.de
ABER:
Kosten, die durch die Krankenkasse übernommen werden, können
nicht angerechnet werden.

