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Schaufenster Weidenpesch                                                27

war in den vergangenen Jahren bereits      dass das Amt für Denkmalschutz zwar          Umnutzung des Bauwerks, beispielswei-
mehrfach Thema in der Sitzung der Be-      Möglichkeiten habe, das Denkmal zu er-
zirksvertretung, zuletzt Anfang des Jah-   halten, diese jedoch nicht wahrnehme,        se als Büro, sei ebenfalls möglich. Die
res. Im Januar hatte die SPD-Fraktion die  damit eine Enteignung durchgeführt
Verwaltung aufgefordert, festzustellen,    werden könne, wenn der Besitzer eines        Bezirksvertretung regte daraufhin einen
ob eine Gefahr für die Öffentlichkeit be-  Denkmals nicht in der Lage sei, es instand
stehe, da es Hinweise gebe, dass das Bau-  zu halten. „Die Weidenpescher verstehen      runden Tisch an mit Rennverein, Verwal-
werk einsturzgefährdet sei. SPD-Bezirks-   nicht, dass man das Denkmal einfach ver-
vertreter Winfried Steinbach vermutete,    rotten lässt. Es ist nicht einzusehen, dass  tung und Bezirkspolitikern, um gemein-
                                           lediglich Denkmäler in der Innenstadt als
                                           wertvoll erachtet und gepflegt werden“,      sam nach Lösungen zu suchen.  md
                                           so Steinbach.

                                           In einer Stellungnahme konnte das Amt
                                           für Denkmalschutz zumindest die Beden-
                                           ken bezüglich einer Einsturzgefährdung
                                           zerstreuen. Das Gebäude ist standsicher.
                                           Ihre Möglichkeiten, Einfluss auf den
                                           Besitzer des Grundstücks zu nehmen,
                                           bezeichnete die Behörde jedoch als be-
                                           grenzt. Zwar könne sie den Rennverein
                                           zur Instandsetzung der Tribüne auffor-
                                           dern, dieser könne jedoch mühelos das
                                           Ansinnen ablehnen, weil „die Instandset-
                                           zung einer Tribüne, die in dieser Funktion
                                           nicht mehr zu nutzen sei, unzumutbar
                                           ist“. Die beste Möglichkeit, den Erhalt
                                           der Tribüne zu sichern, sei ein Versetzen
                                           in eine entsprechende Sportanlage. Eine

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