Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der veedelmedia Jana und Sebastian Züger GbR
Schwerinstr. 40, 50733 Köln
E-Mail: info@veedelmedia.de
USt.-IdNr.: DE460987640
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der veedelmedia Jana und Sebastian Züger GbR („veedelmedia“) und ihren Auftraggebern über Medienproduktionen, redaktionelle Leistungen, Konzeption, Fotografie, Schnitt, Video- und Bewegtbildproduktion sowie Print- und Online-Publikationen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn veedelmedia ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote von veedelmedia sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Auftrag.
(2) veedelmedia schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine rechtliche Prüfung von Inhalten, keine Markenrecherche und keine Prüfung wettbewerbs-, presse- oder urheberrechtlicher Zulässigkeit.
(3) Änderungs- und Zusatzwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Freigaben, Zugänge, Daten, Rechte und Informationen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an den übergebenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von veedelmedia.
5. Abnahme und Freigabe
(1) Soweit Leistungen abnahmefähig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und innerhalb von 7 Werktagen freizugeben oder begründete Mängel mitzuteilen.
(2) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als freigegeben, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Freigegebene Entwürfe, Texte, Layouts, Fotos, Videos und sonstige Inhalte gelten als vom Auftraggeber genehmigt; für danach erkennbare inhaltliche oder rechtliche Beanstandungen besteht keine Haftung von veedelmedia, soweit gesetzlich zulässig.
6. Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung; sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Fremdleistungen, Reise- und Nebenkosten sowie Produktions- und Lizenzkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie für die Durchführung erforderlich sind.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
(4) veedelmedia ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
7. Nutzungsrechte
(1) Sofern nicht anders vereinbart, räumt veedelmedia dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck ein.
(2) Nutzungsrechte an Rohdaten, offenen Dateien, Projektdateien, Layoutdaten oder unbearbeiteten Materialien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übertragen.
(3) Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Mehrfachverwertung, Zweitveröffentlichung oder Nutzung für andere Marken, Produkte oder Standorte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) veedelmedia bleibt berechtigt, erstellte Arbeiten, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, als Referenz zu verwenden.
8. Bild-, Ton- und Fremdmaterial
(1) Für Materialien, die der Auftraggeber liefert oder freigibt, trägt er die Verantwortung für die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Freigaben.
(2) Der Auftraggeber stellt veedelmedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung solcher Materialien entstehen, soweit die Ansprüche auf einem vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand beruhen.
(3) Für Stockmaterial, Musik, Schriften oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; zusätzliche Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
9. Anzeigenschaltung
(1) Für die Veröffentlichung von Anzeigen im Nippes-Magazin gelten die jeweils vereinbarten Anzeigenformate, Preise, Platzierungen, Erscheinungstermine und technischen Vorgaben.
(2) Ein Anzeigenauftrag kommt zustande, wenn der Anzeigenkunde das von veedelmedia bereitgestellte Formular vollständig ausfüllt, absendet und veedelmedia den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Anzeigen in der nächstmöglichen geeigneten Ausgabe veröffentlicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Rubrik, Reihenfolge oder Werbewirkung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(4) Der Anzeigenkunde ist für Inhalt, Rechtmäßigkeit und sachliche Richtigkeit der übermittelten Anzeigenmotive, Texte, Logos, Bilder, QR-Codes, Links und sonstigen Inhalte allein verantwortlich. Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt.
(5) veedelmedia ist nicht verpflichtet, Anzeigeninhalte vor Veröffentlichung umfassend rechtlich oder inhaltlich zu prüfen. Offensichtliche Fehler kann veedelmedia nach eigenem Ermessen korrigieren; darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Anzeigenkunden.
(6) Anzeigen- und Druckunterlagenschluss sind verbindliche Termine. Gehen Unterlagen verspätet, unvollständig oder in nicht verwertbarer Form ein, kann veedelmedia die Anzeige in die nächstmögliche Ausgabe verschieben oder nach Aufwand abrechnen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
(7) Wird ein Anzeigenauftrag nach Ablauf des Druckunterlagenschlusses oder nach Freigabe storniert, ist veedelmedia berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten sowie den vereinbarten Anzeigenpreis ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, soweit die Leistung nicht mehr anderweitig verwertet werden kann.
(8) Für die Veröffentlichung von Anzeigen in Verbindung mit redaktionellen Inhalten gilt das Gebot der Trennschärfe zwischen Werbung und Redaktion. Eine Kennzeichnung erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen und redaktionellen Anforderungen.
(9) veedelmedia behält sich vor, Anzeigen aus sachlichem Grund abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für veedelmedia unzumutbar ist.
10. Haftung
(1) veedelmedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von veedelmedia für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und nicht erzielte Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von veedelmedia.
11. Termine und höhere Gewalt
(1) Liefer- und Produktionstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Zulieferern, technische Störungen oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die veedelmedia nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen.
(3) Dauern solche Umstände länger an, kann jede Partei den Vertrag für den betroffenen Leistungsumfang angemessen anpassen oder kündigen.
12. Kündigung und Storno
(1) Kündigt oder storniert der Auftraggeber einen bereits begonnenen Auftrag ohne wichtigen Grund, kann veedelmedia die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den nachweislich entstandenen Aufwand abrechnen.
(2) Bereits beauftragte Fremdleistungen, reservierte Produktionszeiten und nicht mehr stornierbare Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
13. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen geheim.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich werden.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Köln.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wenn du möchtest, kann ich dir das im nächsten Schritt noch in eine rechtlich sauber formatierte Website-Fassung mit Absatzumbrüchen und besserer Lesbarkeit umarbeiten.
